Herrentunnel – Demonstrationsverbot im Herrentunnel
Klage: Gemeinnütziger Verein Kücknitz e.V. gegen Hansestadt Lübeck
Der Gemeinnützige Verein Kücknitz, vertreten durch den Vorsitzenden
Georg Sewe, hat am 20.11.2007 beim Verwaltungsgericht Schleswig eine Klage
gegen den Auflagenbescheid der Hansestadt Lübeck vom 23.08.2007, zur
Beantragten und bereits am 26.08.2007 durchgeführten Demonstration,
eingereicht. Hierin wurde dem GMVK als Antragsteller und damit dem
Aktionsbündnis "Die Maut muss weg" ,die Einbeziehung des Herrentunnels
in den Demonstrationsverlauf verboten.
Kern der Klage:
Der Betreiber des Bauwerkes hätte durch die Hansestadt Lübeck, auch
als Vertragspartner, zur Mitwirkung und Gewährleistung der Wahrnehmung
des Demonstrationsrechtes verpflichtet werden müssen. Nach unserer
Auffassung darf der Status einer öffentlichen Straße nicht nach belieben
des Betreibers eingeschränkt werden. Die hierdurch erfolgende
wirtschaftliche Einschränkung ist hin zu nehmen, da das Recht auf
Demonstrationsfreiheit über wirtschaftliche Interessen stehen muss.
Insoweit halten wir den Auflagenbescheid für rechtswidrig.
Der Prozess findet am 19.02.2008 um 10.00 Uhr vor dem
Verwaltungsgericht in Schleswig statt.
Klage – Kosten für den ÖPNV
Ein am Tag der Klageeinreichung am 20.11.2007 stattfindender Prozess
zwischen Hansestadt Lübeck und Herrentunnelbetreiber, wurde von ca. 30
Mitgliedern des Aktionsbündnisses aus Lübeck verfolgt. Es ging um
finanzielle Forderungen gegen den Stadtverkehr. Die Tunnelgesellschaft
hat diesen Prozess verloren.
Vor Prozessbeginn fand eine Demonstration des Aktionsbündnis "Die
Maut muss weg" gegen die Tunnelmauterhöhung statt (dies war der Ersatz für die am 05.09.2007 um 10 Uhr auf dem Markt
vor dem Lübecker Rathaus geplante und verschobene Demo).
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